Die UOG-Tirol wurde 1964 gegründet.
In einer sehr bewegten und von starken Veränderungen geprägten Zeit, wo unter anderem auch über das Bundesheer diskutiert wird, ist es unerlässlich, der breiten Bevölkerung die wesentliche Bedeutung des Unteroffiziers vor Augen zu führen, um so von der Sinnhaftigkeit zu überzeugen und Vertrauen in das bereits seit Jahren hindurch erwiesene Können zu wecken.
Der Unteroffizier muß sehr viele Kurse allgemeiner militärischer Art absolvieren, vor allem aber auch spezifische, hochtechnische Kurse, um den Anforderungen in einem modernen Heer gerecht zu werden.
Er ist daher Spezialist und Fachmann in seinem Bereich, aber er muss auch Pädagoge sein im Umgang mit den ihm anvertrauten jungen Soldaten, denn eine wichtige Voraussetzung für unsere Überzeugungsarbeit und den geforderten Ausbildungserfolg ist eine zeitgemäße Menschenführung, in welcher HAND, HERZ und SEELE, sowie eine gesunde faire HÄRTE sowie aufrichtige und ehrliche menschliche Zuwendung. Dieser Erkenntnis Rechnung tragend, hat es sich die Unteroffiziersgesellschaft TIROL als Interessensvertretung aller Unteroffiziere zur Aufgabe gemacht, den Stand des Unteroffiziers zu stärken.
Die Unteroffiziersgesellschaft TIROL ist ein Landesverband der Österreichischen Unteroffiziersgesellschaft (ÖUOG). Ihre Mitglieder sind Unteroffiziere aller Tiroler Kasernen sowie Kameraden aus dem Miliz-, Reserve- und Ruhestand. Die Unteroffiziersgesellschaft TIROL ist eine überparteiliche Organisation, die nach dem Vereinsgesetz aufgebaut, aber als so genanntes Sprachrohr, Interessensvertretung aller Unteroffiziere (Aktiv-, Miliz-, Reserve- und Ruhestand) zu verstehen und zu werten ist.
Laut ihren Statuten vertreten die gewählten Mitarbeiter insbesondere die Interessen der Unteroffiziere (Förderung der Wehrbereitschaft), sowie die Pflege und Fertigung der soldatischen Gesinnung innerhalb der Armee. Die Unteroffiziersgesellschaft TIROL ist vorwiegend als eine ehrfördernde und armeenahe Organisation anzusehen und erst zuletzt als eine Vereinigung nach dem Vereinsgesetz.